Haben wir unsere Jugend nicht mehr unter Kontrolle? Immer mehr ist von gewalttätigen Jugendlichen zu hören, beliebte Opfer scheinen dabei wehrlose Rentner zu sein. Der Fall zweier 13-jähriger lässt nun die Diskussion entbrennen, ob die Strafmündigkeit für Minderjährige herabgesetzt werden sollte.
Auf brutalste und erniedrigenste Art und Weise haben zwei Teenager im Alter von 13 Jahren eine 83-jährige Rentnerin in München gequält.
Die beiden Täter kannten ihr Opfer schon seit längerem aus der Nachbarschaft. Einer der beiden hatte vier Monate lang für etwas Taschengeld Besorgungen für die alte Dame erledigt. Am Rosenmontag kam es dann offenbar zum Streit, bei dem der Junge der Rentnerin Edeltraut B. heftig gegen das Bein getreten haben soll. Daraufhin brach sie den Kontakt zu ihm ab, zeigte den Vorfall jedoch nicht an.
Doch für die Seniorin sollte es noch schmerzhafter kommen. Mit einem gleichaltrigen Freund tauchte der Junge wieder an der Wohungstür auf. Nichts Böses ahnend öffnete die demenzkranke Edeltraut B. den beiden Jungen. Ein folgenschwerer Fehler wie sich herausstellen sollte.
Die beiden Minderjährigen begannen nach dem Eindringen die Frau zu quälen.
Sie zwangen Edeltraut B. Schnaps zu schlucken – als sie sich wehrte, rammten sie ihr den Flaschenhals in den Mund. Außerdem schmierten sie ihr Rasierschaum ins Gesicht, spritzten ihr Maggi in die Augen und traten ihr mehrere Male in den Leib.
Ihre Quälereien sollen sich über mehrere Stunden hingezogen haben. So habe ein Schüler auch auf die am Boden liegende Seniorin uriniert. Anschließend sollen beide die halbleere Schnapsflasche mit Urin gefüllt und den Inhalt dann über Edeltraut B. ausgegossen haben. Dass die 83-Jährige nach der Tat nun an einer Hornhauterosion sowie einer Bindehautreizung leidet und sich deshalb zur Behandlung im Krankenhaus befindet, rührt von einer Parfumfalsche her, deren Inhalt einer der beiden 13- Jährigen seinem Opfer ins Gesicht sprühte. Eine Spätfolge könnte für die Rentnerin eine Erblindung sein.
Nach der Tat beichtete einer der beiden Komplizen der Muttter seines Freundes das schreckliche Ereignis. Sein Freund konnte durch Handyortung noch am gleichen Abend in der Müncher Innenstadt gefasst werden.
Der verhaltensauffällige Junge, der als mutmaßlicher Haupttäter angesehen wird, war wie auch sein Schulfreund bereits beim Jugendamt bekannt. Während dieser jedoch bei seinen Eltern bleiben durfte, wurde er in ein psychatrisches Krankenhaus eingewiesen.
Über ihr Motiv machten beide keine Aussagen, aber es liegt nahe, dass es eine geplante Racheaktion des verstoßenen Einkaufhelfers war.
Da beide Täter noch minderjährig sind, haben sie keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Beschäftigen wird sich mit den beiden deshalb kein Gericht, sondern lediglich Jugendamt, Ärzte und Psychologen.
Nun darf diskutiert werden, ob man unter 14-Jährige für solch gräuliche Taten nicht auch zur Rechenschaft ziehen darf. Der Fall zeigt in besonderer Weise die Verrohung der heutigen Jugend. Wenn Jugendämter, Ärzte und Psychologen bei sogenannten Härtefällen an ihre Grenzen stoßen, sollte es auch juristische Mittel zur Bestrafung geben. Es zeigt sich immer wieder, dass mutmaßliche Straftäter schon in sehr jungen Jahren den Grundstein für ihre kriminelle Laufbahn legen. Die Frage ist, können sie so überhaupt ein Bewusstsein für die ihre Taten entwickeln, wenn sie keine Konsequenzen zu befürchten haben?
Was im minderjährigen Alter unbehelligt bleibt, setzt sich weiter fort, sobald die Täter strafmündig werden. Doch nun können ihre Taten auch schon weitaus gräulicher ausfallen, da vorher andere wahrscheinlich kleinere Verstöße nicht geahndet wurden. So kennen sie keine richtigen Grenzen.
Verstärkt wird dieser Effekt, wenn die Minderjährigen, wie es auch bei den Münchner Freunden der Fall gewesen zu sein scheint, aus sozialschwächeren Familien stammen oder gar ganz vernachlässigt werden. So wird ihnen nicht richtig vorgelebt was rechtens und was nicht ist. Das heißt nicht, dass ihre Eltern zwangsläufig auch kriminell sind, sondern es reicht schon, wenn sie keine richtige Vorbildfunktion besitzen und keine Zeit für ihre Sprösslinge aufbringen können, um sich um deren Erziehung zu kümmern oder auf ihre Probleme einzugehen.
Zu dem Thema passt auch eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes vom Dienstag. Demnach dürfen auch jugendliche Schwerkriminelle für immer hinter Gitter gesteckt werden. Damit wies das Gericht die Revision eines Sexualmörders gegen ein Urteil des Landgerichts Regensburg ab, das eine weitere Inhaftierung wegen Rückfallgefahr nachträglich angeordnet hatte.
Der heute 32-Jährige hatte im Alter von 19 Jahren einen Sexualmord an einer Joggerin begangen. Nach Verbüßung seiner Haftstrafe, soll der Täter nun in Sicherheitsverwahrung gesteckt waren, da seine sadistischen Sexualphantasien weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.
Da es sich bei dem Straftäter offenbar um eine psychatrische Erkrankung handelt, ist gegen die Entscheidung wohl nichts einzuwenden.
Durch das Urteil wird zwar jugendlicher Gewalt nicht in dem Maße entgegengewirkt wie es bei einer Strafmündigkeit auch für unter 14-Jährige wohl der Fall wäre, allerdings wird auch hierdurch das Abschreckungspotential erhöht.
Auch ein Blick auf Ehrenmorde, wie sie in den letzten Jahren in der Bundesrepublik zu Tage traten, zeigt, dass Strafmündigkeit und nachträgliche Sicherheitsverwahrung dem Ganzen vielleicht entgegen wirken könnten. Bei den meisten Familienclans wurde immer der Jüngste ausersehen, dass Familienmitglied, was angeblich gegen die Ehre der Sippe verstoßen hatte, zur Strecke zu bringen, da abzusehen war, dass für diesen das Strafmaß geringer ausfallen würde.
Festhalten lässt sich: Angesichts immer brutalerer und steigender Jugendgewalt sollte über Strafmaßnahmen auch für unter 14-Jährige diskutiert werden.




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